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   BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92   

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https://dejure.org/1993,2389
BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 (https://dejure.org/1993,2389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Briefbeförderung unmittelbar nach Poststreik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sieben Tage - Beendigung von Streikmaßnahmen - Deutsche Bundespost - Rechtsanwalt - Auf normale Postlaufzeiten vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 244
  • VersR 1994, 578
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger zur Durchsetzung seines Rechts den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 54, 80 [84]; m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Kommt es dennoch zu Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Post, darf dies einer Bürgerin oder einem Bürger nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. z.B. BVerfG vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 - Rn. 12 zitiert nach juris, NJW 1994, 244).

    Besondere Umstände, aufgrund derer sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ausnahmsweise nicht darauf verlassen durfte, dass die Deutsche Post AG die von ihr zugesicherten Postlaufzeiten einhalten würde, wie beispielsweise bei einem allseits bekannten Poststreik (vgl. BVerfG vom 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92 -, NJW 1994, 244), lagen nicht vor.

  • LSG Bayern, 11.06.2008 - L 20 R 280/07
    Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post wären dem Bevollmächtigten nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot dann nicht als Verschulden anzurechnen, wenn sein Schriftstück ordnungsgemäß adressiert und frankiert so rechtzeitig zur Post gegeben worden wäre, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgemäß erreicht hätte (s. BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000 , BvR 1059/00 = NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993, 1 BvR 1240/92 = NJW 94.244; BSG, Urteil vom 10.09.1996, 10 Rar 1/96; BGH, Beschluss vom 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N; BAG, Urteil vom 08.06.1994, 10 AZR 425/93 = NJW 95, 548).
  • BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der

    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - L 4 B 9/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00, NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993,1 BvR 1240/92, NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BSG, Urteil vom 10.09.1996,10 RAr 1/96; BGH, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; BAG, Urteil v. 08.06.1994,10 AZR 425/93, NJW 1995, 548) kann ein Bürger auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 39/04

    Pflegeversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.09.2000, 1 BvR 1059/00 = NJW 2001, 744; BVerfG, Beschluss vom 11.06.1993, 1 BvR 1240/92 = NJW 94, 244) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.09.1996, 10 RAr 1/96; Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.05.2004, V ZB 62/03 m.w.N.; Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 08.06.1994, 10 AZR 425/93 = NJW 1995, 548) kann der Bürger allerdings auf die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten vertrauen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.1996 - 6 (5) Sa 21/95

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist

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  • BFH, 14.12.1994 - II R 35/92

    Versäumung der Revisionsfrist nach Wegfall des Hindernisses

    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger zur Durchsetzung seines Rechts den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleich zu behandeln (BVerfG-Beschluß vom 11. Juni 1993 1 BvR 1240/92, NJW 1994, 244 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 3124/07
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